Präventionskonzept
zum Schutz vor grenzverletzendem Fehlverhalten
bis hin zu sexualisierter Gewalt
- Die Leitvorstellungen unserer Kirchengemeinde
- Zum Umgang mit dem Thema „Missbrauch in Institutionen“
- Bewertung von Gefährdungsrisiken im kirchlichen Alltag
- Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Schutzkonzepte in unseren gemeindlichen Handlungsfeldern
- Der Arbeitsbereich Kindertagesstätten
- Der Arbeitsbereich Kirchengemeinde
- Der Arbeitsbereich Sozialstation
- Der Handlungsplan – zur Vorgehensweise im Ernstfall
Stand 2021
Die Leitvorstellungen unserer Kirchengemeinde
Das Leitbild
Wir leben aus der Kraft Gottes und hoffen auf das ewige Leben.
Nach dem Vorbild Jesu wollen wir einander glaubwürdig und bedingungslos begegnen, sowie einander vergeben und unterstützen.
In der Gemeinschaft schöpfen wir Kraft und wollen für Jesu Botschaft begeistern.
Beziehung gestalten
Wir leben als Menschen in Beziehungen zueinander und als Christen in der Beziehung zu Gott. Wir sind darauf angewiesen in dieser Welt, dass Beziehungen gelingen. Wir wissen von den Grenzen der Menschen, die es zu erkennen und zu achten gilt. Auch unsere eigenen.
Mit Gott groß werden
Was als Motto im Arbeitsbereich der Kindertagesstätten gilt, hat Bedeutung für alle nachwachsenden Generationen.
Zum Umgang mit dem Thema „Missbrauch in Institutionen“
Missbrauch ist ein problematischer Begriff.
Der Begriff „Missbrauch“ signalisiert vielen Menschen, worum „es geht“. Er wird im Strafrecht benutzt, taugt aber nicht umfassend zu werten, was Menschen angetan wird. Es gibt keine positive Wendung des Wortsinns, denn auch der Gebrauch von Menschen ist verwerflich.
„Missbrauch“ kann als grenzverletzendes Fehlverhalten beschrieben werden. Vorweg: Grenzverletzungen gehören zum menschlichen Verhalten. Auch im beruflichen Alltag können sie einmalig, gelegentlich oder wiederholt auftreten. Dabei ist es möglich, dass es unabsichtlich geschieht oder auch als Resultat persönlicher oder fachlicher Mängel auftritt. Da muss gut hingeschaut werden, wie darauf reagiert werden muss. Übrigens: aus der Perspektive von Betroffenen über die schädigende Wirkung von Übergriffen ist es unerheblich, wie massiv ein Übergriff war. Das Leid wird immer subjektiv erlitten und verarbeitet. Eine leichtfertige Bewertung von außen, die Übergriffe und deren Folgen relativieren („Das kann doch nicht so schlimm gewesen sein!“), verbietet sich. Solch eine Behauptung kann zusätzlichen seelischen Schaden anrichten.
Unter sexualisierter Gewalt werden Situationen verstanden, in denen Sexualität als Mittel eingesetzt wird, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen und/oder andere herabzusetzen, zu demütigen oder zu verletzen. Grenzverletzungen und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind zudem im Internet und in sozialen Netzwerken möglich.
Des Missbrauchs beschuldigt zu werden, kann die private und berufliche Existenz gefährden. Auch wenn ein Verdacht durch polizeiliche Ermittlungen widerlegt würde, hinterlässt es häufig bleibende Spuren des Misstrauens und Verunsicherung. Deshalb gilt der Schutzanspruch in der Prävention nicht nur gegenüber möglichen Opfern, sondern auch gegen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Institution vor falscher Beschuldigung.
Die Kirche als Institution
Kirche steht in der Verantwortung, die ihr anvertrauten Menschen zu schützen und sich insgesamt als „sicherer Ort“ zu bewähren. Das Bild vom „sicheren Ort“ zeichnet kein Paradies auf Erden, wo Gefahr und Leid fern sind. Mit den Gefährdungen menschlicher Existenz und Beziehungen umzugehen lernen, ist seit jeher kirchliche Aufgabe und Übung. Dass die Gefährdung allerdings aus dem Inneren der Institution selber kommen kann, gehört(e) zum „Blinden Fleck“ – wurde ausgeblendet, relativiert - und wenn es doch ernst wurde – auch vertuscht.
Damit ist kein Generalverdacht begründet. Kirchliche Handlungsfelder haben ein erhöhtes Risiko, weil menschliche Nähe in professionellen Beziehungen ein Charakteristikum der Arbeit und wie überall eine Herausforderung ist. Darüber hinaus ist kirchliches Handeln und gemeindliches Leben kaum eindeutig in private und berufliche Rollen zu unterscheiden. Was privat als normal gilt, kann im beruflichen Kontext ein fachlicher Fehler sein. Um die Beziehungen gedeihlich zu gestalten, braucht es ein Risikobewusstsein bei denen, die für geeignete Bedingungen als haupt- und ehrenamtliche Leitungskräfte sorgen können.
Der Anspruch von Prävention
Der Begriff Prävention beschreibt allgemein „vorbeugende Maßnahmen“, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung – im vorliegenden Fall Fehlverhalten, Übergriffe bis hin zu sexualisierter Gewalt – zu verhindern. Aber er weist darüber hinaus, denn Prävention entwickelt sich aus einer Haltung. Haltung ist sowohl das Ziel eines erwünschten Verhaltens als auch deren Praxis. Dafür ist wiederum der Begriff Achtsamkeit von Bedeutung. Eine von Achtsamkeit geprägte Kultur in der Kirche gilt für die Institution als Ganzes ebenso wie für jedes Glied der Organisation und erhebt den Anspruch, aufmerksamer und klarer grenzverletzendes Verhalten wahrnehmen zu können und darauf zu reagieren. Zuerst auch selber sich so zu verhalten, dass Anderen kein Schaden entsteht.
Bewertung von Gefährdungsrisiken im kirchlichen Alltag
Die Vorstellungen, was der Schutz unter den Bedingungen vor Ort bedeutet und für Regelungen erfordert, um ihn tatsächlich zu gewährleisten, sind in einem Präventionskonzept zu dokumentieren. Es ist Ausdruck der Auseinandersetzung in der Institution, sich in einem Prozess Kompetenzen und Wissen anzueignen, um der Herausforderung des Phänomens Missbrauch zu begegnen. Ein Präventionskonzept schafft in die Institution hinein Orientierung („Wie halten WIR es mit dem Schutz vor Missbrauch?“) und legitimiert nach außen, wie sie mit den Risiken in ihren Handlungs- und Arbeitsfeldern umzugehen gedenkt.
Wenn von Risiken gesprochen wird, dann meint dies, dass es eine Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein Schaden eintreten kann – oder auch nicht. Gefahren lauern überall auf dieser Welt. Eine Gefahr kann konkret und zu einer Gefährdungen werden, wenn sie in einer bestimmten Situation Wirkung entfalten kann. Das heißt, wenn über Gefährdungsrisiken gesprochen wird, dann wird dabei überlegt, ob Handlungen oder bestimmte Bedingungen geeignet sein können, Schaden anzurichten. Sich darüber frühzeitig Gedanken zu machen, soll dazu dienen, die Faktoren und Gegenmaßnahmen herauszufinden und gegebenenfalls einzusetzen, die Wahrscheinlichkeit dafür so gering wie möglich zu machen.
Ein Präventionskonzept dokumentiert den Katalog solcher Schutz-Faktoren und Gegenmaßnahmen als Konsequenz auf die Einsicht und das Bewusstsein, dass jedes noch so wichtige, wertvolle und gutgemeinte Verhalten im kirchlichen Alltag auch Gefährdungsrisiken birgt.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Das Thema „Missbrauch“ ist oft noch immer ein Tabu. Menschen, die Fragen haben, Hinweise geben wollen oder selbst betroffen sind, finden häufig niemanden, der ihnen zuhört. Oder wenn ihnen jemand zuhört, wird es nicht ernst genommen oder geglaubt, was sie erzählen. Irritierende Wahrnehmungen kann niemand für sich alleine klären, andere Meinungen sind wichtig. Miteinander darüber sprechen können, muss gelernt und geübt werden. Ansprechpersonen sollen bekannt sein, die qualifiziert sind, geeignete Konsequenzen aus dem Erzählten zu ziehen. Sprechen hilft! Auch Schweigen kann helfen. Wenn es Vertrauen und Verschwiegenheit braucht, dass Menschen sich offenbaren.
Ein Klima in einer Institution, das ermöglicht Kritik zu üben, ohne aus der Gemeinschaft ausge-schlossen zu werden, ist eine gute Prävention. Sich zuzutrauen, NEIN zu sagen oder STOPP, wenn etwas schief läuft oder Grenzen verletzt werden. Das ist eine Haltung, die gewünscht und belohnt werden soll. In professionellen Handlungsfeldern gibt es gesetzliche Vorgaben, die verlangen, ein Beschwerdesystem einzurichten. Das gut zu nutzen, muss beworben und dafür Sorge getragen werden, dass die Kritik konstruktiv wirken kann und nicht ins Leere läuft.
Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende müssen wissen, welches Verhalten in ihrer Rolle erwartet wird und welches unerwünscht ist. Sowohl von haupt- als auch von ehrenamtlich Tätigen wird im Kinder-und jugendnahen Bereich ein erweitertes Führungszeugnis so wie eine Selbstverpflichtung verlangt.
Der Arbeitsbereich Kindertagesstätten
Mit Gott groß werden … aber sicher!
Kinder sind eine wunderbare Gabe Gottes. Sie sind von Gott ausnahmslos geliebt. Er übergibt sie den Eltern zur Fürsorge. Die Eltern vertrauen ihre Kinder den Mitarbeitenden der Kindertagesstätten an. Wir als Mitarbeitende unterstützen die Kinder, dass sie an Körper, Geist und Seele wachsen und ihren Platz im Leben finden.
Wir achten die Kinder als individuelle und eigenständige Persönlichkeiten. Unser Umgang mit ihnen ist geprägt von Annahme, Empathie und Wertschätzung. Wir freuen uns an der Kreativität, Neugierde und Fantasie der Kinder und entwickeln diese gemeinsam mit ihnen weiter.
Wir stärken insbesondere das Selbstwertgefühl der uns anvertrauten Kinder. Das SelbstwertgefühlWir stärken insbesondere das Selbstwertgefühl der uns anvertrauten Kinder. Das Selbstwertgefühlstellt eine Grundbedingung dar, um die eigene Persönlichkeit entwickeln zu können. Kinder sind aufpositive Rückmeldungen aus ihrer Umwelt angewiesen, um sich selbst und andere Menschenwertschätzen zu können. Denn nur ein Kind, das sich akzeptiert fühlt, kann auch andere annehmen,lieben und schätzen lernen. Kinder entwickeln dadurch den Mut, anderen Kindern und auchErwachsenen gegenüber „Nein“ sagen zu können, ihre eigenen Grenzen zu erkennen, zu setzen undauch die Grenzen anderer zu respektieren.
Wir stärken das Selbstwertgefühl der Kinder durch:Wir stärken das Selbstwertgefühl der Kinder durch:
- die Möglichkeit, an bestimmten Entscheidungen teilzuhaben und mitzuwirken (Partizipation)
- die Beobachtung und Dokumentation der Kinder, um ihre Bedürfnisse, Gefühle und Wünschewahrzunehmen und darauf fachlich zu reagieren,
- einen fachlichen Austausch und Reflexion, um die pädagogische Arbeit weiter zu entwickeln und
- durch den hohen Stellenwert einer verlässlichen Bindung in unserer Arbeit, um den KindernZuversicht und Mut für neue Entdeckungen und Erfahrungen zu vermitteln.
Folglich sind das Handeln und die Haltung unserer Mitarbeitenden von wesentlicher Bedeutung.Folglich sind das Handeln und die Haltung unserer Mitarbeitenden von wesentlicher Bedeutung.Darauf aufbauend wurde ein “Ampelsystem“ entwickelt, das ein erwünschtes Verhalten (grünerBereich), ein unter bestimmten Umständen toleriertes Verhalten (gelber Bereich) und ein nichtzulässiges Verhalten (roter Bereich) festgelegt.
Unsere Kitas sollen „sichere Orte“ sein. Dafür gilt folgendes Verhalten …
- Trösten, Halt geben, einfühlsam sein
- klares, sicheres, konstantes Auftreten
- sich entschuldigen
- Fehler eingestehen und zugestehen
- zu dem Kind hingehen, um und mit ihm zu reden
- auf gleiche Augenhöhe begeben
- Grenzen setzen
- Absprachen, die mit Eltern gemacht werden, an die Kinder weitergeben
- gegenüber Kollegen und Mitarbeitern aufmerksam sein
- Verhalten und Situationen hinterfragen (der Kollegen)
- Kollegen informieren und einschalten
- Kinder im Blick haben / Situationen im Blick haben
- Eltern informieren und ermutigen, aufmerksam zu sein und unklare Situationen an Mitarbeiter*innen oder Leitung weiterzugeben
- entwicklungsbedingte Handlungen zulassen und evtl. Raum geben (kindliche Sexualität)
- „BITTE“ und „DANKE“ sagen (höflicher Umgang)
- Wertschätzung
Sollten Sie weitere Anregungen oder Kritik haben, oder wollen Sie auf Abweichungen von diesemSollten Sie weitere Anregungen oder Kritik haben, oder wollen Sie auf Abweichungen von diesemerwünschten Verhalten aufmerksam machen, so stehen als Ansprechpartner für Sie dieEinrichtungsleitungen und die Elternvertretenden zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind in allenKindertagesstätten ausgehängt und auch unter www.kita-buechen.de zu finden.
Welche Möglichkeiten haben Kinder in unseren Kitas?
Arche Noah: | es gibt einen Briefkasten für anonyme Anliegen im Eingangsbereich |
Arche Noah: | die Belange der Kinder, wie Beschwerden, Probleme, Befindlichkeiten,Anregungen und Ideen werden im Morgenkreis besprochen |
Hundert Welten: | -„- |
Abenteuerland: | -„- |
Villa Kunterbunt: | ein Kinderparlament ist Sprachrohr für die Kinder |
Wir sind selbst aufmerksam und gehen den Hinweisen durch Andere konsequent nach, wenn etwas nicht stimmt …
… müssen wir drüber reden!
Das folgende Verhalten ist kritisch zu hinterfragen, kann aber im begründeten Einzelfall toleriertwerden
- Nicht ausreden lassen
- negative Seiten hervorheben
- sehr lautes Rufen bzw. Schreien
- jemanden ausschließen
- unvermitteltes Ändern von Regeln
- Wut und Unzufriedenheit gegenüber den Kindern auslassen
- gedankenlos verhalten
- keine Regeln festlegen
- Rumkommandieren
STOPP – so bitte nicht!
Dieses Verhalten ist immer falsch und damit unerwünscht:
- Kinder beleidigen
- Auslachen und Blamieren
- Eltern/Familie des Kindes beleidigen
- Kinder bewusst überfordern
- körperliche Züchtigung
- Erniedrigungen verbaler Art
- Anschreien (direkt)
- Einsperren/Aussperren
- „Ausgrenzen“ aus nicht nachvollziehbaren Gründen
- Bloßstellen
- Nötigen, körperlich und/oder verbal
- alles Berühren des Intimbereichs über die Hygiene hinaus
Beschwerden, Hinweise und Mitteilungen sollten an die Einrichtungsleitung gerichtet werden.
oder
www.wendepunkt-ev.de/una Telefon 0800/0220099
Der Arbeitsbereich Kirchengemeinde
Was uns leitet
Die Kirchengemeinde Büchen-Pötrau wird alles tun, die Würde und die Rechte der ihr anvertrauten Menschen zu schützen. Diese Haltung ist begründet im christlichen Menschenbild, das uns alle als Geschöpfe Gottes einzigartig und wertvoll sein lässt. Nach dem Vorbild Jesu wollen wir einander glaubwürdig und bedingungslos begegnen und unterstützen. In der Gemeinschaft schöpfen wir Kraft und wollen für Jesu Botschaft begeistern. Der Umgang miteinander soll von Vertrauen getragen werden. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden eines Kindes oder Erwachsenen missbraucht werden.
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter tragen dafür die Verantwortung. Sie verpflichten sich alles zu tun, damit Kinder und Jugendliche, aber auch alle anderen ihr anvertrauten Menschen vor sexueller, körperlicher, seelischer und psychischer Gewalt geschützt werden. Die Verantwortlichen der Gemeinde werden darauf achten, dass der Umgang mit Nähe - insbesondere körperlicher Nähe - angemessen bleibt und jeden Hinweis auf grenzverletzendes Verhalten konsequent verfolgen.
Das Schutzkonzept soll auch die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Verdächtigungen schützen.
Schutzmaßnahmen
In verschiedenen Arbeitsgruppen mit Haupt- und Ehrenamtlichen unserer Gemeinde haben wir uns Risikofaktoren bewusst gemacht und über Schutzmaßnahmen nachgedacht. Die Sensibilität und Aufmerksamkeit für risikobehaftete Situationen hat sich verstärkt.
Im Rahmen von Einstellungsgesprächen wird das Schutz- und Handlungskonzept der Gemeinde thematisiert. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern ist Pflicht.
Das Schutz- und Handlungskonzept der Gemeinde wird allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in Schriftform zur Kenntnis gegeben.
Wir verpflichten uns, alle uns anvertrauten Menschen in ihrer Einzigartigkeit zu respektieren und die von ihnen und von uns gesetzten Grenzen zu achten.
Um mögliche Gefahren zu minimieren bzw. auszuschließen, sollen alle Räume während der Nutzung unverschlossen und von außen durch die Fenster (soweit vorhanden) einsehbar sein.
Wenn möglich, sollte immer die Anwesenheit Dritter gewährleistet sein. Das Beaufsichtigen, Betreuen und Unterrichten von sowie Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen geschieht immer in Teams.
Wir begegnen den uns anvertrauten Menschen mit Wertschätzung und Respekt, indem wir einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz pflegen.
Zwang und Enthemmung widersprechen dem Schutzanspruch. Jeder soll frei entscheiden dürfen, wie viel Nähe er oder sie zulassen möchte. Bei diskriminierendem, rassistischem, sexistischem oder gewalttätigem Verhalten schreiten wir ein.
Ansprechstellen und -personen
Wir pflegen in unserer Gemeinde einen vertrauensvollen und offenen Umgang miteinander. Dazu gehört es, Kritik, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge äußern zu dürfen.
Ansprechbar sind dafür in der Regel die Personen, die das Angebot oder den Arbeitsbereich der Gemeinde verantworten sowie der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kirchengemeinderates und die Pastoren in ihrer Funktion als Seelsorger. Die Ansprechpersonen sind dafür sensibilisiert, verantwortungsvoll mit der Vertraulichkeit einer Mitteilung umzugehen und zu erkennen, ob weiterführendes Handeln erforderlich ist.
Es kann gute Gründe geben, eine Ansprechperson oder -stelle außerhalb der eigenen Gemeinde in Anspruch zu nehmen.
Übergemeindliche Ansprechstellen und -personen sind:
- Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise und Lübeck-Lauenburg, Tel. 040-519 000 470; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- UNA: Unabhängige Ansprechstelle Wendepunkt e.V., www.wendepunkt-ev.de, Tel. 0800-022 00 99 (kostenfrei)
- Propst/Pröpstin des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, Tel. 04541-88 93 11, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Arbeitsbereich Sozialstation
Vermeidung von und Umgang mit Gewalt gegen Pflegekunden
1. Einführung:
Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum Opfer wird, d. h., vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben.
Gewalt gegen Menschen im persönlichen Umfeld kann eine einmalige oder wiederholte Handlung oder ein Fehlen einer gebotenen Handlung innerhalb einer jedweden Beziehung sein, in der Vertrauen erwartet wird und die bei einer Person zu Schädigung oder Leid führt.
Unterschieden werden physische, psychische, sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und finanzielle Ausbeutung.
2. Ziel / Qualitätsniveau
- Erkennen von Gewaltrisiken und Gewaltanwendungen im pflegerischen Umfeld
- Schutz des Pflegekunden vor Gewalthandlungen durch Angehörige, Bezugspersonen oder durch Pflegekräfte
- Gewaltprävention durch Information aller an der Pflege beteiligten Personen über Gewaltrisiken und Formen von Gewaltanwendung im Rahmen der Pflege
3. Qualitätskriterien
3.1 Struktur
- Team- und Fallbesprechungen zur Entwicklung gewaltfreier Bewältigungsstrategien
- Enge Zusammenarbeit mit Angehörigen und Hausärzten
- Fort- und Weiterbildung zum Thema Gewaltprävention und Verhalten in Konflikt – undGewaltsituationen
- Hilfsangebote im Team und ggf. professionelle Hilfe nach Gewalterfahrungen im Rahmen derPflegetätigkeit
- Jede Pflegekraft verfügt über ein Handy und kann bei Bedarf Hilfe anfordern
3.2 Prozess:
Prävention:
- Keine Pflege– oder Betreuungsmaßnahme gegen den Willen des Pflegekunden durchführenoder dulden!
- Durch Gespräche eine Vertrauensbasis herstellen um Pflegekunden und Angehörige/ Betreuungspersonenauf Gewaltrisiken und Formen von Gewalt in Pflegesituationen hinzuweisen
Intervention:
- Nach PURFAM Ablaufschema
3.3 Ergebnis
- Pflegekunden sind vor Gewalt durch Pflege- und Betreuungspersonen geschützt
- Jeder Verdacht / jede gewalttätige Handlung ist dokumentiert
- Betroffene Pflegekunden, pflegende Angehörige/Betreuungspersonen und Pflegekräfte erfahrenHilfe und Unterstützung
3.4 Mitgeltende Dokumente
Purfam Ablaufschema:
- Checkliste Pflegekraft (https://www.hf.uni-koeln.de/data/gerontologie/ File/PURFAM_Checkliste_Pflegekraft_aktuell.pdf, abgerufen am 22.2.2018)!
- Checkliste Pflegeteam (https://www.hf.uni-koeln.de/data/gerontologie/ File/PURFAM_Checkliste_Team_aktuell.pdf, abgerufen am 22.2.2018)
Gewalt gegen Pflegende
1. Einführung
Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum Opfer wird, d. h., vorübergehendoder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben.Pflegende werden in ihrer Tätigkeit oft mit Gewaltsituationen konfrontiert (Beleidigungen, Beschimpfungen,Schläge , Verleumdungen), da immer häufiger Menschen mit erhöhter Aggressions- oderGewaltbereitschaft gepflegt, behandelt oder betreut werden. Die Fähigkeit zum professionelle Umgangmit Aggression, Gewaltbereitschaft und Gewalt ist daher elementarer Bestandteil pflegerischenHandelns.
2. Ziel / Qualitätsniveau
- Erkennen von Gewalt und Gewaltrisiken
- Vermeiden von Konfliktsituationen und Gewalterfahrungen
- Handlungssicherheit für die Mitarbeiter in Konflikt- und Gewaltsituationen
3. Qualitätskriterien
3.1 Struktur
- Team- und Fallbesprechungen zur Entwicklung gewaltfreier Bewältigungsstrategien
- Enge Zusammenarbeit mit Angehörigen und Hausärzten
- Fort- und Weiterbildung zum Thema Gewaltprävention und Verhalten in Konflikt – und Gewaltsituationen
- Hilfsangebote im Team und ggf. professionelle Hilfe nach Gewalterfahrungen im Rahmen derPflegetätigkeit
- Jede Pflegekraft verfügt über ein Handy und kann bei Bedarf Hilfe anfordern
3.2 Prozess
Prävention von Konflikt – oder Gewaltsituationen:
- Keine Pflege – oder Betreuungsmaßnahme erfolgt gegen den Willen des Pflegekunden
- Professionelle Pflege, bei der die Bedürfnisse des Pflegekunden im Vordergrund stehen
- Durch Gespräche eine Vertrauensbasis herstellen
Intervention in Konflikt – oder Gewaltsituationen
- Anwendung von Deeskalationsstrategien, z.B. Verlassen der Konfliktsituation, Änderung desTonfalls, Kommunikation über Gefühle ⇔ „Ich – Botschaften“
- Situativ Hilfe anfordern, z.B. Angehörige, Kollegen über Handy, ggf. Selbstverteidigung
- Konflikt- oder Gewaltsituationen werden durch die PK zeitnah dokumentiert und an PDL undKollegen weitergegeben
3.3 Ergebnis
- Konflikt- oder Gewaltsituationen werden verhindert bzw. minimiert
- Unvermeidbare Konflikt – oder Gewaltsituationen werden professionell bewältigt
- Jede gewalttätige Handlung eines Pflegekunden ist dokumentiert
- Jede sichtbare Verletzung wird dem D- Arzt gezeigt
- Sachschäden werden dem Arbeitgeber gemeldet
- Betroffene Mitarbeiter fühlen sich ernstgenommen und erfahren Hilfe und Unterstützung
3.4 Mitgeltende Dokumente
- Informationsmaterial